Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

aktualisiert am 01.08.2023

Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Betreuungsvertrages und werden vom Tierhalter anerkannt.

§ 1 Geltungsbereich

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hundepension LA, Inhaberin Frau Sandra Schülke, im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.

§ 2 Betreuungsvertrag / Informations- und Mitwirkungspflichten des Halters

(1) Der Vertrag, der die Betreuung eines oder mehrerer Hunde gegen Entgelt zum Gegenstand hat, kommt zu den zwischen den Parteien besprochenen Konditionen zustande.

(2) Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung und medizinische Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Bei einer stundenweisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist grundsätzlich keine Fütterung vorgesehen.

(3) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten, sind der Hundepension LA bei der Buchung mitzuteilen.

(4) Die Hundepension LA kann nicht auf ein spezielles Training wie Leinenführigkeit eingehen. Mit eventuell entstehenden Trainingsrückschritten durch den Aufenthalt in der Hundepension LA erklärt sich der Hundehalter einverstanden.

(5) Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.

§ 3 Vertragspartner/-abschluss / Reservierung

(1) Vertragspartner sind Frau Sandra Schülke als Inhaberin der Hundepension LA und der Eigentümer/Halter des Hundes (nachfolgend Kunde genannt). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Hundepension LA gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag, sofern der Hundepension LA eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(2) Eine Reservierung ist nur verbindlich, wenn die Hundepension LA dem Kunden die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt, und der Kunde 25 % des Gesamtpreises unverzüglich bezahlt.

§ 4 Vergütung

(1) Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen.

(2) Der Hundepensions-/Tagesbetreuungspreis wird im Voraus und in bar oder nach Absprache per Überweisung entrichtet. Für den Fall, dass die Zahlung durch den Kunden nicht erfolgt, ist die Hundepension LA berechtigt, die Annahme des Hundes zu verweigern und vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche sind bei Abholung in bar zu bezahlen.

(4) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Hundepension LA allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

(5) Die Preise können von der Hundepension LA ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde und/oder Zimmer, der Leistungen der Hundepension LA oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und die Hundepension LA dem zustimmt.

§ 5 Leistungsstornierung/Leistungsreduzierung/Leistungsänderung

(1) Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag kann bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin kostenfrei storniert werden. Geht eine Vertragsstornierung der Hundepension LA später zu, wird eine Reservierungsentschädigung/Stornogebühr nach folgendem Schema in Rechnung gestellt:

(a) Stornierungen 13 Tage bis 5 Tage vor Abgabetermin: 30 % des Gesamtpreises
(b) Stornierungen bis 4 Tage vor Abgabetermin: 70 % des Gesamtpreises

(2) Im Falle einer vorzeitigen Abholung, unabhängig vom Grund, ist der Kunde verpflichtet, die volle vereinbarte Aufenthaltsdauer zu bezahlen. Etwaige geleistete Zahlungen oder Anzahlungen werden nicht zurückerstattet.

(3) Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden nicht gegeben oder geringer ist. Sofern die Hundepension LA die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Kunden um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, bei nachträglich festgestellter Unverträglichkeit seines Hundes mit anderen Hunden, diesen sofort abzuholen oder von einer Kontaktperson abholen zu lassen. Ist dies seitens Kunden nicht möglich, ist die Hundepension LA berechtigt, den Hund von einem Gruppenzimmer in ein Doppel- oder Einzelzimmer zu verlegen. Die entstehenden Mehrkosten für den Zimmerpreis sind vom Kunden zu tragen.

§ 6 Leistungen

Die Hundepension LA ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten, den Hund bei Abgabe in Obhut zu nehmen und ihn art- und verhaltensgerecht unter Beachtung des Tierschutzgesetzes sowie dessen Nebenbestimmungen unterzubringen, zu versorgen und zu betreuen.

§ 7 Freier Auslauf

Während der vereinbarten Hundepensionsdauer gewährleistet die Hundepension LA, dem in die Hundepension LA gegebenen Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten LA Gelände zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe „sozialverträglich“, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.

§ 8 Impfungen, Krankheiten und Tod

(1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension LA, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige, deutsche Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird in der Hundepension LA hinterlegt.

(2) Besitzt der in die Hundepension gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist die Hundepension LA berechtigt, von dem Hundepensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden, die durch die Nachholung vertraglich zugesicherter, aber nicht vorhandener Impfungen entstehen, sind Risiko des Hundehalters. Die Hundepension LA übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.

(3) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension LA außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Dies ist durch eine Bestätigung eines Tierarztes zu belegen. Ansonsten behält sich die Hundepension LA vor, den Hund kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden, die durch die Nachholung vertraglich zugesicherter, aber nicht durchgeführter Prophylaxen entstehen, sind Risiko des Hundehalters. Die Hundepension LA übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.

(4) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Hundepension LA übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Ist der abgegebene Hund mit einer ansteckenden Krankheit infiziert oder von Parasiten befallen, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstehenden, wie Desinfektion, Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Hundepension LA keine Haftung übernommen werden.

(5) Die Hundepension LA übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die Hundepension LA ist berechtigt, einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

(6) Die Hundepension LA haftet nicht für die Folgen des Todes, eine Erkrankung oder eines Unfalls eines untergebrachten Tieres. Dies gilt nicht für den Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 500.- € beschränkt. Auf Wunsch, wird die Hundepension LA einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.

§ 9 Läufige Hündin

(1) Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundepension darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts werden wird. In diesem Fall ist die Hundepension LA berechtigt, von einem bereits geschlossenen Vertrag unter Ansatz der bis dahin entstandenen Kosten zurückzutreten.

(2) Für den Fall, dass der Hundehalter der unter Abs. 1 genannten Informationspflicht nicht nachkommt, übernimmt die Hundpension LA aus den hieraus sich ergebenden Konsequenzen (Deckung der Hündin während der Hundepensionszeit) keine Haftung. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
Auf Verlangen der Hundepension LA ist die Hündin unverzüglich abzuholen.

§ 10 Haftung

(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und ein wirksamer Haftpflichtversicherungsvertrag besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen.

(2) Der Aufnahme des Hundes in die Betreuung der Hundepension LA erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

(3) Die Haftung der Hundepension LA ist für Schadensersatzansprüche und für jeden einzelnen Schadensfall entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung der Hundepension LA auf 500.- € begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaber der Hundepension LA oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundepension LA oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.

(4) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die Hundepension LA keine Haftung.

§ 11 Vorzeitige Abholung

Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die die Hundepension LA jederzeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Hundepension LA unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Hundepension LA Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, das eine gefahrlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird.

§ 12 Nichtabholung/Tierheim

Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die Hundepension gegebenen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Hundepensionsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 14 Tagen in ein Tierheim abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch um 10 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Die Hundepension LA behält sich vor, den Hund anderweitig unterzubringen, wenn die Hundepension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.

§ 13 Bring- und Abholzeiten

(1) Die Hunde, die zur Hundepension kommen, können von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 7:00 bis 11:00 Uhr und von 15:00 bis 19:00 Uhr gebracht und abgeholt werden, an Samstagen und Sonntagen von 08:00 bis 11:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr und an Feiertagen 08:00 bis 10:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr. Ein Anspruch auf andere Bring- und Abholzeiten besteht nicht.

(2) Kann der Hundehalter die Abholzeit nicht einhalten, behält sich die Hundepension vor, den zu betreuenden Hund in Notpension unter zu bringen. Eine Abholung ist in diesem Fall erst wieder ab 8 Uhr am Folgetag möglich. Die Kosten der Notpension sind vom Hundehalter im vollen Umfang zu tragen.

§ 14 Betriebsgelände

Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur im halböffentlichen Empfangsbereich zu betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes der Hundepension LA grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 15 Kundendaten

Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben.

§ 16 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Landshut.

§ 17 Schlussbestimmungen

Für den Fall, dass eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollte, soll die Geltung der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt sein. Für die unwirksame Bestimmung ist eine Vereinbarung zu treffen, die dem gewünschten Zweck am nächsten kommt.

Hinweis: Sie finden die alten AGB’s unter http://www.hundepension.la/agb-alt. Die geänderten Abschnitte zur vorhergehenden Version sind: §5 Abs. 1, §5 Abs. 2